20-05-2018, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2018, 11:41 von Helmute2000.)
Hallo,
lief bei mir genauso bei der Staatsanwaltschaft. Ich habe sofort Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Es ist festzustellen, das schwerer Betrug wenn es die Mütter betrifft, nicht verfolgt wird.
Wenn es um Väter geht hingegen schon. Inzwischen prüft die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde. Ich hatte alle Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft widerlegt...
Grüsse
Helmute2000
lief bei mir genauso bei der Staatsanwaltschaft. Ich habe sofort Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Es ist festzustellen, das schwerer Betrug wenn es die Mütter betrifft, nicht verfolgt wird.
Wenn es um Väter geht hingegen schon. Inzwischen prüft die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde. Ich hatte alle Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft widerlegt...
Grüsse
Helmute2000