(24-05-2018, 16:41)p__ schrieb: Bei so was sollte eigentlich keine Empfehlung kommen, sondern ein Kostenbescheid über eine Missbrauchsgebühr, so wie sich das BVerfG eine genehmigt hat, um nicht von Kreti und Pleti mit offensichtlich unbegründeten Beschwerden geflutet zu werden.
Mir wäre eine klarer, kostenpflichtiger Entschluß lieber gewesen.
(24-05-2018, 16:41)p__ schrieb: Egal. Sei froh, dass das Ding de facto (wieder mal) erledigt ist.
Das ist noch nicht gesagt!
Das OLG empfiehlt nämlich einen Satz weiter, einen neuen Antrag auf VKH vor dem AG zu stellen unter Behebung der bis jetzt gemachten Fehler.
Arrrrg!
(24-05-2018, 16:41)p__ schrieb: Sieh es positiv. Wenn sie schon sonst nichts taugen, stur sind deine Kinder ja :-)
Deinen an und für sich berechtigten Galgenhumor kann ich angesichts der Kosten, die mir durch deren Verhalten entstehen, nicht teilen.
Simon II