27-05-2018, 19:49
Das denke ich leider auch, der spätere Absprung macht es nicht leichter und der bis dahin zermürbende Psychoterror/Druck der Ex mal ganz außen vor.
Wenn ich das so lese, muss ich mich wohl oder übel mit dem Gedanken abfinden, dass mir die Vaterschaft solange ich noch da bin auferlegt wird.
Dann werde ich wohl beim Unterhalt mit anwaltlicher Hilfe Zeit schinden müssen.
Letztendlich muss man das kalkulierte "Angebot" vom JA nicht klaglos anerkennen, gerade über das bereinigte Nettoeinkommen lässt sich ja ein wenig diskutieren. Sehe ich das richtig?
Des weiteres sollte man doch tatsächlich möglichst lange die Unterhaltstitulierung vermeiden (wegen Zwangsvollstreckbarkeit und Fixierung eines Betrages), oder?
Sollte es keinen Titel geben, jedoch die Vaterschaft feststehen, wäre man doch im Ausland halbwegs gut beraten wenn man, wegen der bestehenden Unterhaltspflicht, einen Betrag z.B. die besagten Mindestsätze gem UVG z.B. überweist, richtig?
In einem anderen Betrag hier im Forum habe ich gelesen, dass so zwar keine Strafanzeige §170 vermieden werden kann, es aber vorraussichtlich zu wenig Konsequenzen führt, da man sich ja willig zeigt und ja auch noch kein konkreter Betrag festgesetzt wurde...
Wenn ich das so lese, muss ich mich wohl oder übel mit dem Gedanken abfinden, dass mir die Vaterschaft solange ich noch da bin auferlegt wird.
Dann werde ich wohl beim Unterhalt mit anwaltlicher Hilfe Zeit schinden müssen.
Letztendlich muss man das kalkulierte "Angebot" vom JA nicht klaglos anerkennen, gerade über das bereinigte Nettoeinkommen lässt sich ja ein wenig diskutieren. Sehe ich das richtig?
Des weiteres sollte man doch tatsächlich möglichst lange die Unterhaltstitulierung vermeiden (wegen Zwangsvollstreckbarkeit und Fixierung eines Betrages), oder?
Sollte es keinen Titel geben, jedoch die Vaterschaft feststehen, wäre man doch im Ausland halbwegs gut beraten wenn man, wegen der bestehenden Unterhaltspflicht, einen Betrag z.B. die besagten Mindestsätze gem UVG z.B. überweist, richtig?
In einem anderen Betrag hier im Forum habe ich gelesen, dass so zwar keine Strafanzeige §170 vermieden werden kann, es aber vorraussichtlich zu wenig Konsequenzen führt, da man sich ja willig zeigt und ja auch noch kein konkreter Betrag festgesetzt wurde...