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Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele?
#2
(28-05-2018, 23:02)Zahlesel_RUS schrieb: Also mein Sohn nach 30 Jahren kommt zu mir und sagt: "PAPA gib mir money" oder wie soll ich mir das vorstellen?

Nein, das ist nicht möglich!

Unterhalt kann neu max. für ein Jahr rückwirkend gefordert werden.

Selbst wenn Du auf einen Titel hin nicht zahlst und der Gläubiger sich nicht darum kümmert, daß Du zu zahlen hättest, verjährt der Anspruch nach einem Jahr.

Was Du machen mußt, ist, darauf zu achten, daß die Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzt sind.

Wenn nicht, laufen sie unbegrenzt weiter, sofern Du sie nicht gerichtlich oder durch Vereinbarung mit dem Gläubiger annullieren läßt.

Simon II
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RE: Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele? - von Simon ii - 29-05-2018, 10:41

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