29-05-2018, 11:55
Wenn nur ein Unterhaltsbetrag ausgeurteilt wurde und sonst keine Grenze genannt, dann ist dieser Beschluss ein vollstreckbarer gerichtlicher Titel über diesen Betrag und 30 Jahre lang gültig. Allerdings ist ein Gerichtsbeschluss-Titel leichter anzugreifen wie eine "freiwillige" (=durch Erpressung erzwungene) Verpflichtungserklärung im Jugendamt, landläufig als "Jugendamts-Titel" bezeichnet.