29-05-2018, 21:17
Es gibt keine Altersgrenze, § 1601 BGB verknechtet einander in Sippenhaft ohne Grenze.
Grundsätzlich besteht immer Unterhaltspflicht, die aber aufgrund mancher Umstände mal nicht auflebt. Einer dieser Umstände ist das Nichtabsolvieren einer Ausbildung nach Ende der Schulpflicht. Andere Umstände können zu einer dauerhaften Unterhaltspflicht führen, z.B. Behinderung. Da kommt es dann mehr drauf an, was die Sozialkassen zahlen, ob dadurch der Bedarf schon gedeckt ist.
Grundsätzlich besteht immer Unterhaltspflicht, die aber aufgrund mancher Umstände mal nicht auflebt. Einer dieser Umstände ist das Nichtabsolvieren einer Ausbildung nach Ende der Schulpflicht. Andere Umstände können zu einer dauerhaften Unterhaltspflicht führen, z.B. Behinderung. Da kommt es dann mehr drauf an, was die Sozialkassen zahlen, ob dadurch der Bedarf schon gedeckt ist.