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Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele?
#12
(29-05-2018, 22:10)Zahlesel_RUS schrieb: Wenn ich später nachzahlen muss... bitte hinten anstellen Smile

Das denkst du. Aber du wirst dich wundern. Wie Alle, die die Rechtslage nicht durchschauen, sondern sich auf flache Schlagworte verlassen. Das Finanzamt ist ein äusserst unangenehmer Gläubiger. Auf mehreren Ebenen. Die nutzen auch recht konsequent das Strafrecht, wenn du Steuern hinterziehst. Aber das ist längst nicht alles. Die kriegen ihr Geld sogar nach Insolvenzen. Pleite sein rettet dich mitnichten vor Finanzamtsforderungen. Dann wirst du auf die schmerzhafte Tour lernen, was eine Restschuldbefreiung eigentlich ist: Nämlich nicht die Löschung einer Schuld, sondern nur das Recht zur Leistungsverweigerung. Die Schulden werden zu unvollkommenen Verbindlichkeiten. Hast du Jahrzehnte später je wieder einen Euro Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, dann ist dieses Geld futsch, siehe § 301 Abs. 3 InsO.

Mein Rat: Leg dich mit denen nicht an, spiel mit sauberen Karten. Das Finanzamt ist einsamer Rekordhalter im Land bei der Höhe der Eintreibungsquote. Und hat einen seeeehr langen Atem.
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RE: Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele? - von p__ - 29-05-2018, 22:44

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