30-05-2018, 12:32
Geht mal die Liste in http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 durch und ergänze, was noch nicht gesagt wurde.
Wo der Titel liegt, ist egal, unterhaltsberechtigt und ab 18 direkt zu verklagen ist das Kind. Die Kosten dafür setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und die richten sich nach dem Streitwert. Wenn jede Partei ihre Kosten selbst tragen würde ("Kosten werden gegeneinander aufgehoben", sagt dann der Richter), kann man mit 800-1000 EUR rechnen. In der Kostennote kann das aber anders verteilt werden.
Wo der Titel liegt, ist egal, unterhaltsberechtigt und ab 18 direkt zu verklagen ist das Kind. Die Kosten dafür setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und die richten sich nach dem Streitwert. Wenn jede Partei ihre Kosten selbst tragen würde ("Kosten werden gegeneinander aufgehoben", sagt dann der Richter), kann man mit 800-1000 EUR rechnen. In der Kostennote kann das aber anders verteilt werden.