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Erfolgreich raus aus De
#1
Hallo,

ich stelle mich erstmal vor: Ich bin maennlich und mitte 30. Seit Ende 2010 bin ich Vater eines Maedchens. Damals war ich noch rechts dumm obwohl ich zu der Zeit an meinem Diplom gearbeitet habe. Das Kind war natuerlich nicht geplant und jetzt koennte man sagen, dass ich mal besser in gute Kondome damals investiert haben sollte.
Be it as it may, nun ist das Kind da.
 
Ich entschuldige mich jetzt schonmal fuer eventuelle Ungenauigkeiten, sowie Schreibfehler – ich bin jetzt schon laenger im Ausland und besitze nur noch PC mit englischer Tastatur, auch nutze ich Deutsch als Sprache eigentlich gar nicht mehr.

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Erster Akt - Das Kind ist da bitte bezahlen Sie:

Da ich zu Anfang noch kein Geld verdient hatte, wegen Studium, das Kind kam in der Zeit in der ich meine Diplomarbeit schrieb, konnte mich damals das Jugendamt nicht zu Geldleistung verpflichten. Nach dem Diplom war ich kurze Zeit auf ALG 2 angewiesen weil es selbst mit Diplom in meinem Fach recht mau aussieht in Deutschland, auch jetzt noch... Aber das ist eine andere Baustelle. In dieser Zeit habe ich dann den Unterhaltvorschuss den meine noch damalige Freundin bekommen hat an die Kasse ueberwiesen. Ich weiss jetzt, dass man es haette besser machen koennen, jedoch ist das nunmal dumm gelaufen damals. Nach 5 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich eine Doktorantenstelle ergattern koennen, hierbei ca. 1050 Euro verdient, also eine halbe Stelle bekommen. Wie jeder weiss, ist eine solche Stelle Ausbeuterei, da man als Doktorand ca. 60 Stunden die Woche arbeitet aber halt nur wenig Geld bekommt.
Ca. 1 Jahr lang bezahlte ich dann 133 Euro an meine damalige Freundin, trennte mich dann aber Ende 2012 von ihr aus diversen Gruenden, Drogen, Alkohol, 2 weiterer Kinder von anderem Vater die mir auf der Nase tanzten. Weiterer Grund war die lange Distanz von ca. 150 km (einfache Strecke) und Gewaltausbrueche der Dame gegenueber den Kindern und mir. Es gab hier noch viel mehr Gruende, welche jedoch fuer den weiteren Werdegang nicht Ausschlaggebend sind.


Mehr folgt....

Zweiter Akt - Unterhaltsmaximierungsprinzip but you are not allowed to see your child

Mit der Trennung ende 2012 bekam ich dann Post von der Arge, dass ich Auskunft geben solle, jetzt weiss ich dass ich diese Auskunft natuerlich falsch gegeben habe, ich habe den Vordruck ausgefuellt ganz schoen bloed. Hiernach wurde dann vom Jobcenter der ganz normale Wahnsinn angefangen. In meinem Fall, wurde eine Anwaeltin eingeschaltet, diese schreib mich an und wollte die normale Offenlegung haben. Da die Anwaeltin sich nicht legitimierte, also weder Nachwies wer Sie ist noch dass Sie im Auftrag handelt, habe ich ihr geraten, erstmal diese Nachweise zu bringen. Jedoch reichte Sie gleich Klage bei Gericht ein. Da Anwaltsplicht besteht, musste ich mir dann einen teuren Anwalt nehmen. Die Anwaeltin kam mir recht Kompetent vor, zumindest im Schriftverkehr war Sie es vielleicht sogar. Als es dann zum (guete)Termin kam (ich dachte bis vor kurzem dass es ein richtiger Gerichtstermin war) wurde ich dann gut ausgenommen.
1050 Einkommen netto (unbereining), 300 Euro Weihnachtsgeld, Einkommenssteuerrueckzahlung 1600 (diese war nur das eine Mal so hoch, aber das interessiert in Maximierungsprinzip ja nicht.) Irgendwas um die 240 Euro wurde mir aufgetragen jeden Monat zu bezahlen. Ich fragte dann wie ich mein Kind abholen und bringen solle, wie ich zur Arbeit kommen solle…
Die Antworten waren Ihnen bleibt ja genug und ich solle 10 km laufen oder Oeffentlicher Nachverkehr (Fahrzeit 1,5 h). Meine Anwaeltin hat gar nix waehrend des gesamten Procederes gesagt, was mir sehr komisch vorkam. Aber kassiert hat sie am Ende fuer diese Sache dennoch. Nach dieser Klatsche vor dem Gericht hatte ich des oefteren Angstzustaende besonders Nachts, die in Deutschland nicht mehr weggegangen sind. Hierunter hat meine Leistung in der Uni stark gelitten und ein halbes Jahr bin ich gar nicht vorwaerts gekommen.
Gleichzeitig mit dem KU hatte die Anwaltin der Ex dann auch geschrieben ich waere ein gewalttaetiger Papa und duerfe das Kind nicht sehen und schon gar nicht abholen. Das ist ja wie ich gesehen habe der Trick schlechthin. Nachdem die Sache bei Gericht mit KU gelaufen war, hiess es dann ich wolle ja gar nicht und jetzt gebe es eh nur begleiteten Umgang… also fuer 1 Stunde durfte ich dann mein Kind sehen und fahre dafuer 4 Stunden Big Grin. Wovon ich den Umgang bezahlen solle war mir schleierhaft, so dass ich hiernach mein Kind nur noch 4 mal gesehen habe. Ich weiss jetzt dass ich gut entsorgt worden bin und dass die Frau eh nur auf mein zukuenftig hohes Einkommen scharf war. Hilfe bei Aemter wegen Kindesentzug oder aehnliches Fehlanzeige.

dritter Akt - einen Gluecklichen Zahlesel soll es doch nicht geben

2013 habe ich dann auch meine Frau kennengelernt, habe sie Ende desselben Jahres geheiratet. Hiernach war dann ja klar, dass sich die Anwaeltin gleich melden wuerde, da ja nun mehr Netto zur Verfuegung stehen wuerde. Mitte 2014 wurde ich dann mal Gepaendet weil ich was nicht bezahlt haben soll, was natuerlich nicht stimmt, es interessiert nur keinen. Auch nicht wovon man was zu Essen kauft. Hilfe bei den Aemtern Fehlanzeige…
Mitte 2014 kam dann auch die neue Auskunftsforderung von der Anwaeltin, jedoch wurde diese Zurueck geschickt, da der falsche Name drauf stand. Nach 2 Monaten war dann der richtige Name drauf, jedoch wieder ohne legitimation, u.s.w. so dass ich ihr mitteilte dass ich gerne Auskunft gebe, sobald ich weiss dass sie beauftragt ist, dass das Kind lebt (da ich es seit knapp 2 Jahren nicht mehr gesehen habe) und so weiter. Daraufhin wurde wie immer Klage eingereicht. Dem Gericht schrieb ich dann, dass dieses Verfahren mutwillig ist, da ich die Anwaeltin ja nicht kenne noch weiss ob sie Beauftragt ist. War hier Vorsichtig, da mir erst kurz zuvor die Identitaet (Visakarte) geklaut wurde, eher gesagt ich hatte die Karte aber jemand hatte die Daten von meiner Karte. Dies interessierte natuerlich niemanden, ich solle Auskunft geben und bezahlen. Also erteilte ich Auskunft, gabe alle meine 5 Verdienstbescheinigungen ab, sowie Einkommensteuerbescheid. Das Gericht beschloss jedoch dass es nicht alle Verdienstbescheinigungen haette (an Unis wird man vom Besoldungsamt informiert ueber sein Gehalt, diese senden nur Abrechnungen wenn sich etwas aendert, daher nur 5 Abrechnungen.) auch solle ich den Einkommenssteuerantrag einreichen der Fehle noch. Vielleicht kann mir wer sagen ob es erlaubt ist diesen zu fordern? Da ich beides nicht hatte, habe ich mitgeteilt es liege nichts vor dass ich senden koenne. Darauf erfolgte natuerlich ein Versaeumnisbeschluss, gegen welche ich wiederspruch einlegte, das OLG hat den dann kostenpflichtig abgebuegelt dass ich dagegen ja nicht wiedersprechen koenne und was ich mir denn einbilden wuerde. Auch wurden weitere Luegen verbreitet von wegen ich wuerde so viel verdienen und das nicht mitteilen und auch nicht den laufenden Unterhalt zahlen und ich wuerde ja auch nicht auf Post antworten, alles natuerlich Schmarrn, aber wer glaubt schon dem Mann? Hiernach hoerte ich dann 1.5 Jahre nichts mehr. Ende 2015 (zu der Zeit beendete ich gerade meinen Dr.) hat mich dann ein neuer Anwalt angeschrieben und das Verfahren wurde weiter betrieben. Anfang 2016 war ich dann Arbeitslos und bekam ca. 800 Euro, meine Frau war auch mit ihrem Studium fertig und war auch auf Arbeitssuche, bekam aber kein ALG I, so dass wir den Unterhalt nicht bezahlen konnten, dies teilte ich dem Gericht sowie meine Ex mit. Ich weiss, dass man eine Abaenderungsklage machen muss (ich weiss es jetzt), damals hatte ich dieses Forum jedoch noch nicht gefunden und Informationen im Netz pro Mann sind rar.

vieter Akt - ein produktiveres und ruhigeres Leben im Ausland

Da absehbar war, dass in De nur schlechtbezahlte Jobs fuer uns frei waren, haben wir uns im Ausland beworben und in der gleichen Stadt in einem asiatischen Land jeweils Jobs gefunden. Seit mitte 2016 bin ich daher im besagten Land. Seitdem habe ich den Unterhalt auf 90 Prozent gedrueckt und muss nicht mehr zu Gerichten, noch Post lesen.
Der Umzug ging ganz Problemlos, Geld wurde ueber Freundin ins Ausland ueberwiesen, Verwandte wissen auch wo ich bin. Facebook habe ich aber keine Infos drin noch bei irgendwelche anderen Social Media Sachen, jedoch bin ich ueber die Uniseite zu finden, falls die mich wirklich suchen.

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status right now

Habe jetzt also seit 2 Jahren meine Ruhe hier, verdiene nicht schlecht und gedenke weiter hier zu bleiben und demnaechst noch weniger zu bezahlen. Karriere laueft in der Scientific community und gewisse Projeckte (Funding fuer Forschung) habe ich jetzt auch bekommen, so dass es weiter nach oben geht. Ich kann nur jedem, der die Moeglichkeit hat, empfehlen ins Ausland abzutauchen, ab dem Zeitpunkt – wo die Gegenseite merkt, dass du wirklich weg bist – verhandeln die endlich. Vorher wird man totgepfaendet oder fiktives Einkommen generiert wenn man nichts zum leben hat, wie es bei mir am Anfang der Fall war.
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen. Sollten sie doch mal an mich ran kommen muesste ich jetzt ca. Stufe 6 oder 7 bezahlen, demnaechst – wenn ich in der Uni eine Stufe aufsteige - wohl Stufe 10.
Im Ausland ist es auch angenehm warm und die Menschen sehr nett. Man bekommt Geschenke vom Arbeitgeber (neuer Labtop, neuer Fernseher, Leihauto, etc). Die Mentalitaet ist vollkommen anders, wenn ich hier Frage nach nem Labtop heisst es nicht ist zu teuer, da heisst es nur reicht einer fuer 1000 Euro oder brauchst du was Spezielles. In De musste ich an nem alten Pentium 200 arbeiten in 2013.
Zu guter letzt: Wenn man nicht gefunden werden will wird man es in asiatischen Laendern auch eigentlich nicht. Zumindest die Leute die ich hier kenne wurde alle nicht gefunden.

Ich schaue mal, dass ich gegen Anfang 2019 Bescheid gebe ob ich die Nachfolgestelle bekommen habe und wie es weiter laeuft,...
Solltet ihr Fragen haben, so koennt ihr die Posten und ich werde sie so gut es geht beantworten

Bis dahin

Viva
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