31-05-2018, 09:51
Das Finanzamt kann sich an deinem Guthaben aus Steuererstattung schadlos halten.
Bei Unterhaltsschulden kann man dich bis auf den Sozialhilfesatz (Regelsatz + Wohnkosten) runter pfänden. Da wird für das FA als nachrangiger Gläubiger wenig bis gar nichts über bleiben.
Ggf. kann man sich damit anfreunden, sich mit den Schulden einzurichten und nach dem Ende der Unterhaltspflicht ein
Insolvenzverfahren anstreben. Die Schulden bei dem Finanzamt wären danach auch weg, allerdings kann das Finanzamt auch während der Insolvenzphase dein (künftiges) Steuerguthaben zur Deckung der Schulden einsacken.
Bei Unterhaltsschulden kann man dich bis auf den Sozialhilfesatz (Regelsatz + Wohnkosten) runter pfänden. Da wird für das FA als nachrangiger Gläubiger wenig bis gar nichts über bleiben.
Ggf. kann man sich damit anfreunden, sich mit den Schulden einzurichten und nach dem Ende der Unterhaltspflicht ein
Insolvenzverfahren anstreben. Die Schulden bei dem Finanzamt wären danach auch weg, allerdings kann das Finanzamt auch während der Insolvenzphase dein (künftiges) Steuerguthaben zur Deckung der Schulden einsacken.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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