31-05-2018, 09:57
Was soll da schon übrig bleiben? Wegen Kindesunterhalt wird nach §850d ZPO gepfändet und die Pfändungstabelle gilt nicht mal. Es kann für dich bis aufs sozialrechtliche Minimum runtergehen. Das Finanzamt ist dagegen kein bevorrechtigter Gläubiger und somit an die Pfändungstabelle gebunden.
Die Geschichte ist doch längst durch und gelaufen. Die nächsten Jahrzehnte hast du maximal den pfändungsfreien Betrag. Die Schulden wachsen trotzdem weiter an. Um abzutragen, müsstest du mehr verdienen, viel mehr. Die andere Stellschraube ist der Unterhalt. Da du nur Teilzeit arbeitest und keinen triftigen Grund genannt hast warum du das tust, kannst du auf dieser Basis eine Abänderungsklage vergessen. Diese Stellschraube ist sozusagen längst abgebrochen.
Nichts davon ist ungewöhnlich, das hätte dir jeder schon direkt nach der Trennung vorhersagen können der mal mit dem Unterhaltsrecht zu tun hatte. Gültiges Recht seit 70 Jahren. Deine Optionen sind die Üblichen:
- Sich langfristig einrichten mit dem, was die Pfändung übriglässt. Das sind voraussichtlich +-800 EUR .
- Vollzeit arbeiten, mehr verdienen. Viel mehr. Dir bleibt dann bis zum Abtrag der jungen Unterhaltsschulden plusminus 800 EUR, dann bis zum Abbau der alten Unterhaltsschulden und eventueller Steuerschulden 1100 EUR, dann geschätzt 1100-1400 EUR. Lässt sich bei Kenntnis deiner Zahlen vorher genau ausrechnen.
- Du verlässt das Land und wirst nicht gefunden.
- Du heiratest reich und lebst als Domestike ohne eigenens Geld :-)
Identische Themen vereinigt.
Die Geschichte ist doch längst durch und gelaufen. Die nächsten Jahrzehnte hast du maximal den pfändungsfreien Betrag. Die Schulden wachsen trotzdem weiter an. Um abzutragen, müsstest du mehr verdienen, viel mehr. Die andere Stellschraube ist der Unterhalt. Da du nur Teilzeit arbeitest und keinen triftigen Grund genannt hast warum du das tust, kannst du auf dieser Basis eine Abänderungsklage vergessen. Diese Stellschraube ist sozusagen längst abgebrochen.
Nichts davon ist ungewöhnlich, das hätte dir jeder schon direkt nach der Trennung vorhersagen können der mal mit dem Unterhaltsrecht zu tun hatte. Gültiges Recht seit 70 Jahren. Deine Optionen sind die Üblichen:
- Sich langfristig einrichten mit dem, was die Pfändung übriglässt. Das sind voraussichtlich +-800 EUR .
- Vollzeit arbeiten, mehr verdienen. Viel mehr. Dir bleibt dann bis zum Abtrag der jungen Unterhaltsschulden plusminus 800 EUR, dann bis zum Abbau der alten Unterhaltsschulden und eventueller Steuerschulden 1100 EUR, dann geschätzt 1100-1400 EUR. Lässt sich bei Kenntnis deiner Zahlen vorher genau ausrechnen.
- Du verlässt das Land und wirst nicht gefunden.
- Du heiratest reich und lebst als Domestike ohne eigenens Geld :-)
Identische Themen vereinigt.