31-05-2018, 10:32
(31-05-2018, 10:14)Zahlesel_RUS schrieb: Es läuft immer noch das 2te Umgangsverfahren bezüglich des Wechselmodels
Die bereits entstandenen Unterhaltsschulden lösen sich auch dann nicht auf, wenn du im Wechselmodell betreuen darfst. Das hat nur Einfluss auf zukünftige Unterhaltspflichten. Und über die Chancen, ein Wechselmodell gerichtlich zu erzwingen brauchst du wohl nicht aufgeklärt zu werden.
Zitat:Sonst habe ich spaßeshalber beim Familiengericht einen Antrag auf Erhöhung des Selbstbehaltes auf 1800EUR gestellt
Du oder dein Anwalt? Du bist nicht antragsberechtigt, da Anwaltspflicht herrscht muss es über einen Anwalt laufen.