31-05-2018, 23:44
Kann leider meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten.
Noch ein Punkt Meineid: sie hat bei dem Antrag auf Wohnungszuweisung Oktober 2016 den Vergewaltigungsversuch als Eidesstattliche Versicherung abgegeben, da war ein Vorfall beschrieben der ganz anders war und auch in der anderen Zeit passiert ist. Hatte nicht mit der Vergewaltigung zu tun.
Noch ein Punkt Meineid: sie hat bei dem Antrag auf Wohnungszuweisung Oktober 2016 den Vergewaltigungsversuch als Eidesstattliche Versicherung abgegeben, da war ein Vorfall beschrieben der ganz anders war und auch in der anderen Zeit passiert ist. Hatte nicht mit der Vergewaltigung zu tun.