01-06-2018, 02:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2018, 02:46 von Papi-LohnIsBack.)
(31-05-2018, 08:32)VivaAsia schrieb:
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen.
Man muss KU auch im Ausland bezahlen. Aber die Sache ist so, die Verfolgung ist - wenn sie stattfindet- für die BRD (aber auch für die KM wenn sie die Sache selbst in die Hand nimmt) sehr teuer, langwierig und meistens furchtlos. Mit dem Geld könnte man stattdessen das Kind konkreter und direkter helfen.
Alles Gute!
Ein Vater im Exil
(31-05-2018, 08:32)VivaAsia schrieb:
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen.
Man muss KU auch im Ausland bezahlen. Aber die Sache ist so, die Verfolgung ist - wenn sie stattfindet- für die BRD (aber auch für die KM wenn sie die Sache selbst in die Hand nimmt) sehr teuer, langwierig und meistens fruchtlos. Mit dem Geld könnte man stattdessen das Kind konkreter und direkter helfen.
Alles Gute!
Ein Vater im Exil
Sorry fürs Doppelposten
I have to return some videotapes.