04-06-2018, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2018, 09:41 von Zahlesel_RUS.)
Hallo zusammen, ich habe wieder eine Frage:
Wenn irgendwann in zig Jahren ich keinen laufenden Unterhalt habe und auch keinen rückständigen Unterhalt vom Vorjahr.
Dann werden bei mir meine Unterhaltsschulden ca. 200.000 EUR oder mehr vom Lohn gepfändet, aber dann gilt für mich die Pfändungstabelle und ich habe keinen Mindesbehalt in Höhe von 1080 EUR oder?
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Aktueller Unterhaltsrückstand: 23.463 EUR (18 Monate)
Wenn irgendwann in zig Jahren ich keinen laufenden Unterhalt habe und auch keinen rückständigen Unterhalt vom Vorjahr.
Dann werden bei mir meine Unterhaltsschulden ca. 200.000 EUR oder mehr vom Lohn gepfändet, aber dann gilt für mich die Pfändungstabelle und ich habe keinen Mindesbehalt in Höhe von 1080 EUR oder?
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Aktueller Unterhaltsrückstand: 23.463 EUR (18 Monate)