04-06-2018, 10:01
Ja, die Pfändungstabelle gilt für normale Schulden und meistens (denn es gibt da eine Ausnahmeklausel) für noch nicht alt gewordene Unterhaltssschulden. Pfändungen gehen immer nach dem Vollstreckungsrecht, nie nach einem Selbstbehalt. Selbstbehalte sind ein Konstrukt der Rechtssprechung, das die aus dem kurzen ersten Satz in §1602 BGB abgeleitet hat. Vollstreckungsrecht ist die ZPO, hier §850c ZPO ind §850d ZPO. Hatte ich dir oben schon mal genannt, lies dir die beiden Paragrafen mal durch.
Die Pfändungstabelle beginnt erst bei 1140 EUR. Sie belässt dir ausserdem steigende Beträge oberhalb dieses Einkommens.
Die Pfändungstabelle beginnt erst bei 1140 EUR. Sie belässt dir ausserdem steigende Beträge oberhalb dieses Einkommens.