04-06-2018, 11:45
Bei rückständigem Unterhalt zählt Dein pfändungsfreier Betrag. Aktuell: 1173 Euro
Bei laufendem Unterhalt das sozialrechtliche Minimum (850 d ZPO) . Liegt meist zwischen 830 und 880 Euro.
Eine Erhöhung dessen kann man begründet bei Gericht beantragen. Nach 850 k ZPO. Man plündert erst und evtl. erhöht man ein bisschen. Aber das durchzusetzen überlässt man dem Schuldner. Gewitzt, die Beutelschneider....
Nach Deiner Bereitschaft fragt keiner. Was sie kriegen können, holen die.
Bei laufendem Unterhalt das sozialrechtliche Minimum (850 d ZPO) . Liegt meist zwischen 830 und 880 Euro.
Eine Erhöhung dessen kann man begründet bei Gericht beantragen. Nach 850 k ZPO. Man plündert erst und evtl. erhöht man ein bisschen. Aber das durchzusetzen überlässt man dem Schuldner. Gewitzt, die Beutelschneider....
Nach Deiner Bereitschaft fragt keiner. Was sie kriegen können, holen die.