Die Google-Buschtrommeln behaupten: Laut SGB XII leistet das Sozialamt den Unterhalt fürs Kind ab Erreichen des 18. Lebensjahres, sofern dieses schwerbehindert ist und in einer betreuerischen Einrichtung "verwahrt" ist.
Allerdings versuchen die Gerichte gerne das ausser Acht zu lassen, und argumentieren weiter auf der Schiene "Sie sind doch der Höhe ihres Einkommens nach zu urteilen weiterhin leistungsfähig, also zahlen mal lieber sie schön, bevor sie dem Staat auf der Tasche liegen." Rechtens ist das allerdings derzeit wohl nicht.
Im Umkehrschluss bedeutet das demnach, dass Väter von behinderten Kindern früher aus der Unterhaltszwickmühle rauskommen. Ein schwacher, kleiner Minitrost.
Allerdings versuchen die Gerichte gerne das ausser Acht zu lassen, und argumentieren weiter auf der Schiene "Sie sind doch der Höhe ihres Einkommens nach zu urteilen weiterhin leistungsfähig, also zahlen mal lieber sie schön, bevor sie dem Staat auf der Tasche liegen." Rechtens ist das allerdings derzeit wohl nicht.
Im Umkehrschluss bedeutet das demnach, dass Väter von behinderten Kindern früher aus der Unterhaltszwickmühle rauskommen. Ein schwacher, kleiner Minitrost.