04-06-2018, 15:28
Es gibt keine Pauschalantwort. Es gibt jedoch enorm viele Fallkonstellationen. Festzuhalten ist, dass das Grundprinzip das §1601 BGB als Defaultfall gilt und die Nicht-Unterhaltsberechtigung die zu beweisende, temporäre Ausnahme. Bei Behinderten ist ferner wie schon mehrfach hier erwähnt auch nicht Unterhaltspflicht die Frage, sondern welche Gelder sonst noch zum fliessen zu bringen sind, um den Bedarf zu decken. Das hat aber mit der grundsätzlichen Unterhaltspflicht nichts zu tun, sondern sorgt schon vorher für fehlenden Bedarf. Andere Ebene.