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OLG Schleswig 15 UF 99/06: Teilzeit reicht trotz Kindesunterhaltspflicht, Mangelfall
#2
(20-10-2008, 20:50)p schrieb: Das berufliche Risiko, bei einem anderen Arbeitgeber im Falle vollschichtiger Tätigkeit geringere Einkünfte zu erzielen überwiegt, so dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes unzumutbar erscheint.

Beim berüchtigten BGH-Hausmannurteil galt das nicht. Da mußte der Vater seinen Job als Hausmann aufgeben, trotz 3 zu versorgenden Kindern. SZ-Kommentator Prantl schrieb damals:
"Diese Rechtsprechung zum Hausmann ist schärfer als die bisherige zur Hausfrau."
Diese objektive Asymmetrie scheint offensichtlich ohne Hemmungen fortgesetzt zu werden. Taschenspielertricks im "Rechtsstaat".
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RE: OLG Schleswig 15 UF 99/06: Teilzeit reicht trotz Kindesunterhaltspflicht, Mangelfall - von lordsofmidnight - 20-10-2008, 21:28

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