20-10-2008, 21:28
(20-10-2008, 20:50)p schrieb: Das berufliche Risiko, bei einem anderen Arbeitgeber im Falle vollschichtiger Tätigkeit geringere Einkünfte zu erzielen überwiegt, so dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes unzumutbar erscheint.
Beim berüchtigten BGH-Hausmannurteil galt das nicht. Da mußte der Vater seinen Job als Hausmann aufgeben, trotz 3 zu versorgenden Kindern. SZ-Kommentator Prantl schrieb damals:
"Diese Rechtsprechung zum Hausmann ist schärfer als die bisherige zur Hausfrau."
Diese objektive Asymmetrie scheint offensichtlich ohne Hemmungen fortgesetzt zu werden. Taschenspielertricks im "Rechtsstaat".