04-06-2018, 15:37
Wer weniger als 100.000 Euro im Jahr verdient, sollte nicht zum Unterhalt herangezogen werden, wenn Grundsicherung nach SGB 12 für das volljährige, behinderte Kind erbracht wird.
In dem Fall hat Grundsicherung ausnahmsweise Vorrang vor Unterhaltsansprüchen. Dementsprechend haben die Kinder, bzw. dessen gesetzliche Vertreter die
Grundsicherung vorrangig zu beantragen, bzw. sind darauf zu verweisen. Das gilt m. W. aber nur für Erbringung von Grundsicherung, Formen des betreuten Wohnens etc., können ggf. wieder auf einem
anderen Blatt stehen.
In dem Fall hat Grundsicherung ausnahmsweise Vorrang vor Unterhaltsansprüchen. Dementsprechend haben die Kinder, bzw. dessen gesetzliche Vertreter die
Grundsicherung vorrangig zu beantragen, bzw. sind darauf zu verweisen. Das gilt m. W. aber nur für Erbringung von Grundsicherung, Formen des betreuten Wohnens etc., können ggf. wieder auf einem
anderen Blatt stehen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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