04-06-2018, 19:13
(04-06-2018, 18:16)Zahlesel_RUS schrieb: Rentner und Arbeitsloser = nicht erwerbstätig oder?
Genau.
(04-06-2018, 18:16)Zahlesel_RUS schrieb: Ich arbeite aber noch, soll es nicht Wohnung (Hannover 388) + 600 EUR ( Regelsatz416 + man darf was dazu verdienen) bleiben?
Ist das bei den Aufstockern nicht so?
Versuchst du jetzt abzuschätzen, was dir das Vollstreckungsgericht lässt? Du hast sicher eine Meinung, welcher Betrag das sein sollte, aber das Vollstreckungsgericht wird sich danach nicht richten. Es werden auf jeden Fall weniger wie 900 EUR sein.
Wenn du Aufstocker werden willst, dürfte das mit einer Teilzeittätigkeit nicht sehr angenehm werden. Da warten dann allerlei Massnahmen und Besprechungen auf dich und du wirst mit wachsender Intensität zu erklären haben, wieso du nicht Vollzeit arbeitest.
Das ist doch keine Strategie. Du zackerst andauernd an Beträgen herum, aber die eigentlichen Entwicklungen und Probleme lässt du nicht an dich heran. 850, 880, 950, 988... was soll das? Die werden dich halt kurzerhand pfänden, das wird auf Dauer schmerzhaft für dich, deine Schulden werden trotzdem wachsen und Schwarzarbeit war früher mal leichter, das geht heute nur noch in sehr wenigen Berufen und ist mühsam. Das Feld hat sich auseinandergezogen, du konkurrierst heute selbst in soliden Handwerksberufen mit dem rumänischen Zeitarbeiter, der -legal!- alles mit sich machen lässt. Leichter ist es, Geld in Sicherheit zu bringen, das regelt man in der Familie.
Plane eine langfristige Insolvenz, lege die Voraussetzungen für ein Aufstockerdasein, verlass das Land, kauf dir die Kinder... was eben zu deiner Situation am besten passt, was du kannst, was du noch erreichen willst. Aber erkläre niemand, warum das Vollstreckungsgericht 980 EUR statt 880 EUR übrig lassen soll.