05-06-2018, 08:25
@VivaAsia
Eine Verständnisfrage: Du schreibst, Du hast den Kindesunterhalt auf 90% gedrückt - ist das so, oder meintest Du "um 90% gedrückt?"
Ein Hinweis auf die angebliche Strafbarkeit von zu geringem Unterhalt, und Drohung mit Strafverfolgung nach §170StGB:
Wer den Mindestunterhalt nach Unterhaltsvorschussgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/ ) bezahlt, der kann sich gar nicht strafbar machen. Er bezahlt ja genau so viel wie der Staat.
Du solltest eventuell noch mal prüfen, ob nicht während deiner Abwesenheit Unterhaltsschulden auflaufen, die dir irgendwann mal das Leben schwermachen könnten. Hier wären evtl. doch noch juristsche Gegenmassnahmen angebracht. Kannst Du easy vom Ausland aus machen.
Eine Verständnisfrage: Du schreibst, Du hast den Kindesunterhalt auf 90% gedrückt - ist das so, oder meintest Du "um 90% gedrückt?"
Ein Hinweis auf die angebliche Strafbarkeit von zu geringem Unterhalt, und Drohung mit Strafverfolgung nach §170StGB:
Wer den Mindestunterhalt nach Unterhaltsvorschussgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/ ) bezahlt, der kann sich gar nicht strafbar machen. Er bezahlt ja genau so viel wie der Staat.
Du solltest eventuell noch mal prüfen, ob nicht während deiner Abwesenheit Unterhaltsschulden auflaufen, die dir irgendwann mal das Leben schwermachen könnten. Hier wären evtl. doch noch juristsche Gegenmassnahmen angebracht. Kannst Du easy vom Ausland aus machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1