05-06-2018, 13:21
Es ist doch nicht so, daß dies ein Problem für den Gläubiger wäre. Da gilt das Prinzip, wer zuerst (mit einer Pfändung) kommt, mahlt zuerst. Egal wo. Der Schuldner muß sich selber darum kümmern, daß er gerecht behandelt wird. Wenn die Mathematik nicht stimmt, dann kann er bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht Anträge auf Erhöhung der Pfandfreibeträge stellen. Der Arbeitgeber führt die in dem Pfändungsbeschluß aufgeführten Beträge ab oder ermittelt diese gemäß Pfändungstabelle. Für die Berechnung der Pfandbeträge bei Lohnpfändungen haben viele Unternehmungen sogar einen Sachbearbeiter abgestellt oder gleich eine ganze Abteilung. Ganz einfach, das ist heute Standard.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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