05-06-2018, 13:40
Der Gläubiger muss sich nicht mit deinen Arbeitgebern abgeben, wenn er keine Lust hat. Der pfändet einfach dein Konto. Lehnt sich dann zurück, guckt die Vermögensauskunft an die du abzugeben hast und pfändet dann halt ggf. noch was anderes.
Will er an die Arbeitgeber, reicht eine Anfrage bei der Rentenversicherung. Da sind dann sämtliche vergangene und gegenwärtige Beschäftigungen aufgelistet.
Will er an die Arbeitgeber, reicht eine Anfrage bei der Rentenversicherung. Da sind dann sämtliche vergangene und gegenwärtige Beschäftigungen aufgelistet.