08-06-2018, 11:16
Sehr gerne wird von Jugendämtern versucht, im Jahr vor dem 18. Geburtstag noch "klar Schiff zu machen", um den Vater in die schlechtmöglichte Ausgangsposition zu zwingen, wenn die Volljährigkeit dann eintritt. Da wird nochmal jeder Cent rausgeholt, es wird der Trick mit der verfrühten Auskunft probiert, Titel werden sehr konsequent angepasst, das Kind wird auf typische Streitigkeiten beraten die nach der Volljährigkeit auftreten.
Es ist eben nicht so, dass "sich" mit der Volljährigkeit alles ändert. Vielmehr ist es der bisher allein unterhaltspflichtige Vater, der Änderungen erzwingen muss und je nach Ausgangsposition wird das teuer bis unmöglich. Nicht explizit befristete Titel gelten weiter, Verzögerungstaktiken der Kinder zahlen sich teuer aus.
Es ist eben nicht so, dass "sich" mit der Volljährigkeit alles ändert. Vielmehr ist es der bisher allein unterhaltspflichtige Vater, der Änderungen erzwingen muss und je nach Ausgangsposition wird das teuer bis unmöglich. Nicht explizit befristete Titel gelten weiter, Verzögerungstaktiken der Kinder zahlen sich teuer aus.