(08-06-2018, 12:39)Zwillingspapa schrieb: falls mehr als Nachweis benötigt wird, kann sie sich ja noch mal melden.
Nein, definitiv nein!
Sie hat NICHT das Recht dazu, mehr zu verlangen!
Schau mal hier:
https://www.vatersein.de/Forum-action-pr...18740.html
Zitat:Zitat "... haben Ärzte, Kindergarten ... dem KV Auskunft zu erteilen, wenn dieser sich nach Befunden ... erkundigt":
Sofern der KV das GSR ausübt, muss ihm - natürlich - ausführlich Auskunft und Einsicht in alle Behandlungsakten gegeben werden.
Zitat "Genügt dafür die Vorlage der Geburtsurkunde oder die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht?":
Du brauchst gar nix vorlegen. Es gibt ohnehin keine "Urkunde" oder irgendeinen Nachweis über das GSR.
Zitat "Oder wo muss sich KV das Einverständnis der KM einholen?":
Mit GSR brauchst Du nicht das Einverständnis der KM, wenn Du mit nem Arzt sprechen willst.
und hier ein Schreiben, daß Du abändern kannst, falls die Knalltüte sich nicht einsichtig zeigt:
https://www.vatersein.de/News-file-artic...-1159.html
Simon II