11-06-2018, 13:01
Ich habe nun das Forum nach Anlage U durchforstet, und noch Klärungsbedarf.
Welche Steuerlast entstehen einer Alleinerziehenden ohne weitere steuerpflichtige, wenn diese Einkünfte aus Ehegattenunterhalt i. H. v. 13.805 Euro beim Finanzamt angibt?
Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?
Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.
Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat. Hier entsteht wieder neues Streitpotential und rechtlicher Klärungsbedarf.
Ich befürchte der Unterhaltspflichtige darf für die Säumniszuschläge dann auch noch mitaufkommen, obwohl er diese selbst nicht verursacht hat.
Welche Steuerlast entstehen einer Alleinerziehenden ohne weitere steuerpflichtige, wenn diese Einkünfte aus Ehegattenunterhalt i. H. v. 13.805 Euro beim Finanzamt angibt?
Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?
Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.
Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat. Hier entsteht wieder neues Streitpotential und rechtlicher Klärungsbedarf.
Ich befürchte der Unterhaltspflichtige darf für die Säumniszuschläge dann auch noch mitaufkommen, obwohl er diese selbst nicht verursacht hat.