12-06-2018, 05:55
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Frage:
Nach dem Trennungsjahr muss die Steuerklasse geändert werden. Das habe ich noch nicht gemacht, da ich erstmal auf die Gehaltpfändung warte und dann die Klasse ändere, damit dem Jobcenter weniger bleibt
Wie ist es mit dem Unterhalt? Soll nach der Steuerklassenänderung eine Abänderungsklage stattfinden? Das ist wohl mein Fall, hallo RA und weitere Geldverschwendung.
Wie ist es bei den, die den Titel nicht durch Gericht bekommen haben, Jugendamt, oder RA oder Notar?
Sie wollen doch immer die Abrechnungen vom letzten Jahr.
Beispiel: ich melde dem Finanzamt, dass ich ab dem 1.7 in die Steuerklasse 1 wechsle.
D.h. ich habe im Juli weniger Geld, aber ich muss doch für den Juli im voraus bezahlen... aber es gibt keinen Nachweis und keinen neuen Titel => solange nach altem Titel bezahlen, bis es keinen neuen gibt?
ich habe eine neue Frage:
Nach dem Trennungsjahr muss die Steuerklasse geändert werden. Das habe ich noch nicht gemacht, da ich erstmal auf die Gehaltpfändung warte und dann die Klasse ändere, damit dem Jobcenter weniger bleibt
Wie ist es mit dem Unterhalt? Soll nach der Steuerklassenänderung eine Abänderungsklage stattfinden? Das ist wohl mein Fall, hallo RA und weitere Geldverschwendung.
Wie ist es bei den, die den Titel nicht durch Gericht bekommen haben, Jugendamt, oder RA oder Notar?
Sie wollen doch immer die Abrechnungen vom letzten Jahr.
Beispiel: ich melde dem Finanzamt, dass ich ab dem 1.7 in die Steuerklasse 1 wechsle.
D.h. ich habe im Juli weniger Geld, aber ich muss doch für den Juli im voraus bezahlen... aber es gibt keinen Nachweis und keinen neuen Titel => solange nach altem Titel bezahlen, bis es keinen neuen gibt?
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