12-06-2018, 15:52
Welche Steuerlast entstehen einer Alleinerziehenden ohne weitere steuerpflichtige, wenn diese Einkünfte aus Ehegattenunterhalt i. H. v. 13.805 Euro beim Finanzamt angibt?
Hat sie weiteres Einkommen? Die Freibeträge sind "hoch". Sie wird wahrscheinlich Stkl. 2 haben. Die Steuerlast ist entsprechend niedrig bis Null.
Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?
Jaein. Dazu braucht man mehr Details. Aber: Arbeitnehmer/Unterhaltsempfänger, Stkl. 2, keine weiteren Einkünfte; dann ist sie nicht zur Abgabe verpflichtet.
Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat.
Nein. Ihr seid getrennt. Geschieden? Auf jeden Fall nicht mehr zusammen veranlagt. Für evtl. Steuerschulden der Ex musst Du nicht aufkommen.
Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.
Nein. Aber sie muss die Anlage U DEINER Erklärung unterschreiben. Entspricht regelmäßiger Rechtssprechung des BGH. Du wärst dann zum Ausgleich eventueller Nachteile der Ex verpflichtet - so sie überhaupt entstehen.
Hat sie weiteres Einkommen? Die Freibeträge sind "hoch". Sie wird wahrscheinlich Stkl. 2 haben. Die Steuerlast ist entsprechend niedrig bis Null.
Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?
Jaein. Dazu braucht man mehr Details. Aber: Arbeitnehmer/Unterhaltsempfänger, Stkl. 2, keine weiteren Einkünfte; dann ist sie nicht zur Abgabe verpflichtet.
Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat.
Nein. Ihr seid getrennt. Geschieden? Auf jeden Fall nicht mehr zusammen veranlagt. Für evtl. Steuerschulden der Ex musst Du nicht aufkommen.
Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.
Nein. Aber sie muss die Anlage U DEINER Erklärung unterschreiben. Entspricht regelmäßiger Rechtssprechung des BGH. Du wärst dann zum Ausgleich eventueller Nachteile der Ex verpflichtet - so sie überhaupt entstehen.