12-06-2018, 18:05
Selbst dann kann man verlangen, dass auf anderer Basis gerechnet wird, denn diese Veränderung tritt zwingend und an feststehendem Datum ein. Ist auch kein Problem, das Einkommen vorab festzustellen, das dann nach Steuern bleibt. Und wenn die sich rein auf das Einkommen der Vergangenheit versteifen, dann tituliert man bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres, mit der Begründung dass dann zwingend und unvermeidbar das Nettoeinkommen sinkt, weil einem die neue Steuerklasse verpasst wird. So kann man das auch vor Gericht vertreten. Es gibt Ereignisse, die möglicherweise das Einkommen sinken lassen, damit funktioniert das nicht. Aber dieses Ereignis ist nicht abwendbar und nicht vermeidbar und steht bereits jetzt auf den Tag genau fest.
Das Problem ist, dass man von zu hohem Kindesunterhalt nie wieder runterkommt und dass sich das über die Jahre zu horrenden Summen auftürmt. Wenn noch was zu drehen ist, dann nur ganz am Anfang.
Ich verstehe aber deine Strategie immer noch nicht. Erst kam es so raus, als sei sowieso alles egal, Schuldenberg, irgendwann Pfändung, leben mit dem Pfändungsfreibetrag. Dann kann dir die Kindesunterhaltshöhe egal sein, denn die Höhe sowieso unbezahlbarer Schulden ist dann irrelevant. Jetzt willst doch doch wieder auf die Plusseite zurück und Unterhalt in bezahlbare Regionen senken?
Das Problem ist, dass man von zu hohem Kindesunterhalt nie wieder runterkommt und dass sich das über die Jahre zu horrenden Summen auftürmt. Wenn noch was zu drehen ist, dann nur ganz am Anfang.
Ich verstehe aber deine Strategie immer noch nicht. Erst kam es so raus, als sei sowieso alles egal, Schuldenberg, irgendwann Pfändung, leben mit dem Pfändungsfreibetrag. Dann kann dir die Kindesunterhaltshöhe egal sein, denn die Höhe sowieso unbezahlbarer Schulden ist dann irrelevant. Jetzt willst doch doch wieder auf die Plusseite zurück und Unterhalt in bezahlbare Regionen senken?