12-06-2018, 18:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2018, 18:23 von Zahlesel_RUS.)
Ich sammle die Informationen für andere "glücklichen" Väter
z.B. meinen Ex Schwager. Ich glaube er wird sich sehr wundern, wenn seine Steuerklasse sich ändert, aber der Unterhalt bleibt wie vorher. Obwohl er zum Glück keine Steuerklasse 2 hat, da meine Schwester auch arbeitet.
Und Jugendamt verlangt die Abrechnungen nach 2 Jahren und es wird wohl neutituliert ohne Anwaltskosten.
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Und Jugendamt verlangt die Abrechnungen nach 2 Jahren und es wird wohl neutituliert ohne Anwaltskosten.
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