12-06-2018, 21:17
(12-06-2018, 15:59)Sixteen Tons schrieb: Du musst die Einkommenserhöhung unaufgefordert melden, wenn Du die freiwillig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hast, eine beim JA abgegebene Schuldurkunde würde darunter fallen.
Wer hat Dir denn so einen Quatsch eingeredet?
Mitnichten mußt Du einen Mehrverdienst melden!
Deswegen kann bei einem faulen JA ein dynamischer Titel von Vorteil sei, weil sie sich auf der Dynamik ausruhen und deshalb den Mehrverdienst gar nicht mitbekommen.
War zumindest bei mir so.
Simon II
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