13-06-2018, 10:50
(13-06-2018, 09:29)Zwillingspapa schrieb: mit anderen Worten, wenn ich freiwillig (weil es mir egal ist oder weil ich es möchte) mehr zahle, kann das auch zukünftig so festgesetzt werden, egal ob die Verhältnisse / meine Meinung sich ändern oder nicht?
So einfach dürfte das nicht zu beantworten sein.
Es hängt meiner Meinung nach davon ab, ob Deine freiwillige Mehrzahlung auch tituliert wurde; dann mußt Du auf jeden Fall zahlen.
Wenn Du aber mehr zahlst, als tituliert wurde, dürfte es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Mehrzahlung geben.
Ich habe genau letzteres Szenario durch, denn bei meinem jüngsten Kind habe ich eine zeitlang mehr als den Titel bezahlt. Als die KM jedoch auf einmal anfing, herumzuzicken und damit nicht mehr aufhören wollte, habe ich nur noch den Titel bezahlt.
Fand sie nicht gut und ist vor Gericht gegangen, hatte aber keinen Erfolg.
Danach hatte ich in KU-Hinsicht erstmal eine Weile Ruhe.
Simon II