13-06-2018, 17:38
... und somit findest Du die Erklärung wegen der Aussage des Finanzbeamten z.B. hier:
https://www.iww.de/astw/archiv/--22-estg...ber-f52306
in der das "Realsplitting" erklärt wird und deshalb auch mein obiges "Jaein" ;-)
Du füllst also Deine Anlage U aus und lässt sie unterschreiben. In der Folge kann es dann sein - wenn der Finanzbeamte nicht pennt - dass Deine Ex zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird.
Das ist aber das Problem Deiner Ex. Nicht Deines. Da aber Unterhaltsverpflichtete eigentlich immer zahlen müssen und keine Vorteile haben dürfen - das ist ja in Deutschland so eine Art Religion - müsstest Du die entstehenden Nachteile Deiner Ex ausgleichen - so sie entstehen. Denn das hängt von ihrer Einkommenssituation im Ganzen ab.
Du sprachst aber im Ganzen von "auflaufenden Steuerschulden" Deiner Ex, für die Du aufkommen müsstest. Das ist so nicht der Fall. Deine Ex ist nun "getrennt veranlagt" und somit alleiniger Schuldner gegenüber dem Finanzamt
https://www.iww.de/astw/archiv/--22-estg...ber-f52306
in der das "Realsplitting" erklärt wird und deshalb auch mein obiges "Jaein" ;-)
Du füllst also Deine Anlage U aus und lässt sie unterschreiben. In der Folge kann es dann sein - wenn der Finanzbeamte nicht pennt - dass Deine Ex zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird.
Das ist aber das Problem Deiner Ex. Nicht Deines. Da aber Unterhaltsverpflichtete eigentlich immer zahlen müssen und keine Vorteile haben dürfen - das ist ja in Deutschland so eine Art Religion - müsstest Du die entstehenden Nachteile Deiner Ex ausgleichen - so sie entstehen. Denn das hängt von ihrer Einkommenssituation im Ganzen ab.
Du sprachst aber im Ganzen von "auflaufenden Steuerschulden" Deiner Ex, für die Du aufkommen müsstest. Das ist so nicht der Fall. Deine Ex ist nun "getrennt veranlagt" und somit alleiniger Schuldner gegenüber dem Finanzamt