16-06-2018, 14:32
Bei Deinem Hauptarbeitgeber ist das ganz klar. Bei Auskunftsersuchen wird der schlicht erst bei Dir abgefragt und durch das Vorlegen der Lohnabrechnungen natürlich auch bekannt. Ich denke Du weißt, dass Du ja zur Auskunft verpflichtet bist und eben auch Dein Arbeitgeber und Dein Arbeitsverhältnis ein offenes Buch ist.
Bei dem Mini-Job ist das anders. Natürlich kann man theoretisch recherchieren. Das ist aber so nicht zu erwarten, denn man müsste schon bei der Bundesknappschaft nachfragen. Dorthin führt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge ab.
Macht aber keiner.
Ansonsten kann man das nirgendwo raus finden.
Bei dem Mini-Job ist das anders. Natürlich kann man theoretisch recherchieren. Das ist aber so nicht zu erwarten, denn man müsste schon bei der Bundesknappschaft nachfragen. Dorthin führt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge ab.
Macht aber keiner.
Ansonsten kann man das nirgendwo raus finden.