20-06-2018, 10:36
Das habe ich schon verstanden.
Es gibt nur ein Urteil von olg Brandenburg vom 27.01.2017 wo eine Erwachsenenadoption abgewiesen wurde. Es geht dabei um Unterhaltsansprüche an den leiblichen Vater.
Entscheidet das Familiengericht alleine ,sucht sich die Beweise selber raus oder wurde der leibliche vater zu einer Stellungnahme aufgerufen?
Es gibt nur ein Urteil von olg Brandenburg vom 27.01.2017 wo eine Erwachsenenadoption abgewiesen wurde. Es geht dabei um Unterhaltsansprüche an den leiblichen Vater.
Entscheidet das Familiengericht alleine ,sucht sich die Beweise selber raus oder wurde der leibliche vater zu einer Stellungnahme aufgerufen?