28-07-2009, 14:46
(28-07-2009, 10:29)beppo schrieb: Also, ab zum BVerfG!Darauf kann es nur hinauslaufen. Man lese diesen Satz:
"Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung steht zum Willen des Gesetzgebers im offenen Widerspruch."
Selten so deutlich gelesen! Somit hat der BGH nur geurteilt, wie es (schwachsinnigerweise) im Gesetz steht. Das BVerfG muss es jetzt wieder richten. Wie mit 1626a wird es dann zig Jahre dauern, bis die schrottigen Gesetze abgeändert werden.
Auf jeden Fall für die hier Mitlesenden jungen Männer: Keine Kinder hier in Absurdistan zeugen!