28-06-2018, 08:19
Sowas steht auch nirgends offen im Gesetz (in Deutschland Ableitung aus §1603 BGB, da steht trotzdem nur "alle verfügbaren Mittel"), dafür muss man Urteile, Tricks und Durchführungspraxis sichten. Auch die Begriffe und Ansatzpunkte sind verschieden. Bereits in Österreich heisst alles anders, dort z.B. "Anspannung". Es läuft aber immer auf dasselbe raus, Unterhalt der nicht bezahlbar ist.