Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gutachten aus dem Wechselmodellantrag
#11
§ 4 GewSchG sieht auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. Statt absehbar uneinbringliches Ordnungsgeld wird anfangs eine Bewährungsstrafe verhängt. Missachtest du das, fährst du ein. Ebenso im Wiederholungsfall. So witzig ist das nicht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gutachten aus dem Wechselmodellantrag - von Mercedes_AMG - 07-07-2018, 08:50
RE: Gutachten aus dem Wechselmodellantrag - von Mercedes_AMG - 07-07-2018, 13:46
RE: Gutachten aus dem Wechselmodellantrag - von p__ - 09-07-2018, 14:03
RE: Gutachten aus dem Wechselmodellantrag - von Mercedes_AMG - 23-10-2018, 17:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste