10-07-2018, 12:43
Der Widerspruch gegen den Unterhalt selbst ist nicht zulässig, weil die Unterhaltshöhe längst in Form eines rechtsgültigen Urteils festgelegt ist. Die Ansprüche darauf sind jetzt auf die BA übergegangen. Und die machen nun exakt das, was sie immer tun: Sie fordern das Geld von dir. Zahlst du nicht, werden sie wie üblich pfänden. Du hast das Geld nicht, also wird die Pfändung nicht diesen Betrag erbringen, deshalb wird eine Vermögensauskunft von dir verlangt. Damit bist du offiziell pleite. Wie dir ja gesagt wurde, wird für laufenden Unterhalt stets nach §850d ZPO gepfändet. Dir werden so etwa 850 EUR verbleiben. Kannst du davon Miete und Ausgaben nicht bestreiten, wird das dein Privatproblem. Wird nicht Miete nicht mehr bezahlbar, wäre es jetzt an der Zeit gegen Obdachlosigkeit vorzusorgen, sonst fliegst du raus und stehst auf der Strasse.