11-07-2018, 09:56
(10-07-2018, 19:28)Nappo schrieb: Und nicht auch noch die schlampige Arbeit in Schutz nehmen. Es kursierte mal ein Blatt, indem die Standrads und Voraussetzungen für VBs erklärt wurden. Viele Standards gibt es da einfach nicht, welche mit dem Wort "Qualität" in Verbindung zu bringen wären.
Aber vernünftig zuhören, bei Bedarf nachfragen und ordentlich etwas zu Papier zu bringen, darf verlangt werden. Ich unterstelle durchaus Bösartigkeit. Und wenn das nicht, zumindest tendenzielle Parteinahme zugunsten eines Elternteiles und fast immer zu Ungunsten des Kindes.
Eine sachliche Richtigstellung ist besser, als es schweigend hinzunehmen. Hinterher ärgert man sich. Ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich wette, dass die Daten und Informationen die sie von der Mutter bekam, alle stimmen. Zufälle gibt es....
Naja, sagen wir mal so, es sind die Angaben, die die Mutter gemacht hat. Da stimmt auch einiges nicht. Aber wenn man die Sichtweise beider Eltern wiedergibt, dann sollte es doch so sein, dass man eben das schreibt, was die Eltern gesagt haben. Da gibt es nix zu deuteln.