18-07-2018, 07:16
Moin zusammen, ich habe noch eine Frage.
Mir ist bekannt, dass es im Jahr 2017 Unterhaltsvorschuss beantragt wurde. Der wird aber nicht bezahlt, warum kann ich nicht nachvollziehen.
Also die Exe bekommt seit dem 1.11.2016 ALG2, UV Antrag hat sie am 2.2017 gestellt.
Da es sich um 4 Kinder geht, und UV nur für Zwillinge bezahlt würde und ich sie zu 33% betreue gibt es vielleicht deswegen keinen Anspruch
https://aufstocker-offensive.jimdo.com/2...en-umgang/
Was passiert, wenn mir nicht mehr gegeben wird die Zwillinge 10 Tage im Monat zu betreuen? Dann wird UV bezahlt und JC und UA werden versuchen bei mich gleichzeitig zu vollstrecken? Also JA für Zwillinge und JC(Zollamt) für weitere zwei.
Habe ich es richtig verstanden? Können zwei Behörden aus einem Titel vollstrecken?
Mir ist bekannt, dass es im Jahr 2017 Unterhaltsvorschuss beantragt wurde. Der wird aber nicht bezahlt, warum kann ich nicht nachvollziehen.
Also die Exe bekommt seit dem 1.11.2016 ALG2, UV Antrag hat sie am 2.2017 gestellt.
Da es sich um 4 Kinder geht, und UV nur für Zwillinge bezahlt würde und ich sie zu 33% betreue gibt es vielleicht deswegen keinen Anspruch
https://aufstocker-offensive.jimdo.com/2...en-umgang/
Was passiert, wenn mir nicht mehr gegeben wird die Zwillinge 10 Tage im Monat zu betreuen? Dann wird UV bezahlt und JC und UA werden versuchen bei mich gleichzeitig zu vollstrecken? Also JA für Zwillinge und JC(Zollamt) für weitere zwei.
Habe ich es richtig verstanden? Können zwei Behörden aus einem Titel vollstrecken?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch