18-07-2018, 11:47
Die Höhe ist im Unterhaltsvorschussgesetz festgelegt, §2 "Umfang des Unterhaltsleistung" hier: http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Schulden aus rechtmässig, nicht als Kredit gezahlten Sozialleistungen gibts nicht. Bei Hinterziehung, Betrug etc. siehts anders aus.
Schulden aus rechtmässig, nicht als Kredit gezahlten Sozialleistungen gibts nicht. Bei Hinterziehung, Betrug etc. siehts anders aus.