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Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung?
#3
Dann komme ich auch mit meiner Frage:
Wenn der im Titel 400 EUR steht und der Vorschuss in der höhe von 200 EUR gezahlt wird, dann soll nach der Vorschusszurückzahlung auch die Differenz (aufgelaufene Schulden) monatliche 200 EUR bezahlt werden oder?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung? - von Zahlesel_RUS - 18-07-2018, 12:15

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