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Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung?
#4
Eine faq... die genannte Differenz fällt ebenfalls als Schuld an. Aber dieses Geld kann von der Gläubigerin, ihrem Bevollmächtigten oder jemand anders eingetrieben werden, an den der Anspruch übergegangen ist. Es gibt in diesem Fall also oft zwei Stellen, die getrennt eintreiben.

Wenn man also nicht zahlt und meint, die Vermögensauskunft bei erfolgloser Pfändung nicht abgeben zu wollen, gibt es sogar zwei Stellen, die einen ins Gefängnis bringen können.

Doppelte Gefahr, Mr. Bond. Wie es Blofield in "Diamantenfieber" so treffend sagte :-)
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RE: Unterhaltsvorschuss- und Aufstockungsbetrag-Rückforderung? - von p__ - 18-07-2018, 14:25

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