21-07-2018, 17:30
Kannst Du trocken zurückschreiben:
"Ich habe die von Ihnen verlangten Urkunden am Datum XXX unter der Mitwirkung von Zeugen in Ihren Briefkasten geworfen."
Selbst wenn Du keine Zeugen hast, würde ich das einfach mal behaupten.
"Ich habe die von Ihnen verlangten Urkunden am Datum XXX unter der Mitwirkung von Zeugen in Ihren Briefkasten geworfen."
Selbst wenn Du keine Zeugen hast, würde ich das einfach mal behaupten.