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Arbeitgeberwechsel erlaubt?
#2
Du kannst tun und lassen, was du willst, nur eins nicht: Weniger Unterhalt zahlen.
Tust du es doch, ist ein nicht titulierter Unterhalt ein Vorteil, hilft aber auch nicht wenn du vor Gericht landest. Der Richter wird dir dann kostenpflichtig sagen, dass du ja lange Zeit mehr verdient hättest und deine Wolhfühlvorstellungen vom Betriebklima nicht auf Kosten "deines" Kindes gehen dürfen.

Aber nicht jede Ex dreht sofort durch, wenn weniger Unterhalt fliesst. Allerdings gewöhnt sich jeder Unterhaltsberechtigte unabhängig vom Niveau extrem schnell an einen gezahlten Betrag, davon wieder runterzukommen kann noch so berechtigt sein, sie wird sich benachteiligt vorkommen.
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Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 16:29
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von p__ - 22-07-2018, 17:18
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 17:53
Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von tt_bs72-md - 22-07-2018, 17:58
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von p__ - 22-07-2018, 17:59
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 18:48
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von Mercedes_AMG - 22-07-2018, 18:55
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 19:43

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