26-07-2018, 15:45
(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Ich habe das Jugendamt von der Backe wenn ich in Vorschußhöhe zahle also meine EX keinen UHV beantragen muss.
Glaubst Du.
Wollen wir hoffen, daß Du recht hast.
(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Ich hatte eigentlich gehofft das das Jobcenter ohne Probleme auch freiwillige Titel die auf UHV Höhe sind akzeptirt. Einfach gesagt Titelhöhe anpassen bis zum gesetzlichen UHV.
Mit dem JC kenne ich mich nicht aus, da haben die anderen schon etwas dazu geschrieben.
(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Wie soll ich denn dem Jugendamt die Grenzen zeigen .Die Kraft habe ich einfach nicht.
Die Forderung des JAs ist meiner Meinung nach ungerechtfertigt.
Wenn das JC nicht zahlt, wirst Du Dich gegen das JA wehren müssen.
Simon II