27-07-2018, 23:17
Frag doch mal den RA Volldingenskirchen. Der ist dafür zuständig, die Korrespondenz zur VKH zu weiterzuleiten oder zu bearbeiten. Der müsste dir diesbezgl. auch Auskunft geben. Dazu ist er verpflichtet (Mitteilungs- und Weiterleitungspflicht). Und zwar kostenlos. Das ist in der VKH mit drin. Finden Rechtsanwälte zwar nicht so gut, ist aber so.
Quelle: https://www.rvg-news.de/pkh-vkh/reform-p...ilfe-2014/
Das ist aber ungewöhnlich. Normalerweise wird der Prozessbeteiligte vom Gericht zur Auskunft aufgefordert.
Hier noch ein Artikel zu den Pflichten des Anwalts im VKH Verfahren:
https://www.iww.de/ak/regress/pkh-und-vk...den-f81480
Zitat:Das Gericht kann in Unterhaltssachen aus eigener Kompetenz Auskünfte von den Beteiligten und von Dritten wie z.B. Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt einholen, §§ 235, 236 FamFG.
Quelle: https://www.rvg-news.de/pkh-vkh/reform-p...ilfe-2014/
Das ist aber ungewöhnlich. Normalerweise wird der Prozessbeteiligte vom Gericht zur Auskunft aufgefordert.
Hier noch ein Artikel zu den Pflichten des Anwalts im VKH Verfahren:
https://www.iww.de/ak/regress/pkh-und-vk...den-f81480
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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